Kindesunterhalt & Ehegattenunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle — kostenlos, ohne Anmeldung
Nach Düsseldorfer Tabelle, mehrere Kinder, Kindergeldanrechnung
Nacheheliche 45%/50%-Differenzmethode inkl. sonstiger Einkünfte
Für die Zeit der Trennung, vor der Scheidung
Vollständige Tabelle, alle 15 Einkommensgruppen
Eigenbedarf gegenüber Kindern, Ehegatten, Eltern
Unterhalt bei paritätischer Doppelresidenz
Volljährige Kinder, Ausbildung, Studium
Beistandschaft, Beurkundung, Ablauf
Die Düsseldorfer Tabelle ist keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine Richtlinie der Familiensenate der Oberlandesgerichte, die als bundesweiter Standard für die Bemessung des Kindesunterhalts dient. Sie ordnet dem bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils eine von 15 Einkommensgruppen zu und weist für jede der vier Altersstufen des Kindes einen Bedarfssatz aus.
Für Ehegattenunterhalt gilt eine andere Formel — die amtliche 45%/50%-Differenzmethode (Anmerkung B.I der Tabelle), begrenzt durch den Selbstbehalt des Pflichtigen. Sie wird oft vereinfacht als "3/7-Methode" bezeichnet, da beide Ansätze bei reinem Erwerbseinkommen zu nahezu identischen Ergebnissen führen.
Nach der Düsseldorfer Tabelle, gestaffelt nach dem bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes (4 Altersstufen: 0-5, 6-11, 12-17, ab 18). Vom Tabellenbetrag wird die Hälfte des Kindergelds (bei minderjährigen Kindern) bzw. das volle Kindergeld (bei volljährigen Kindern) abgezogen — der verbleibende Betrag ist der Zahlbetrag.
Nein. Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte auf Basis der amtlichen Düsseldorfer Tabelle 2026. Für eine rechtsverbindliche Berechnung Ihres Einzelfalls (z. B. bei Mangelfall, mehreren Unterhaltsberechtigten, Sonderbedarf) wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht oder das Jugendamt.
Der Bedarf (Tabellenbetrag) ist der theoretische Unterhaltsanspruch des Kindes laut Tabelle. Der Zahlbetrag ist der tatsächlich zu zahlende Betrag, nachdem das anteilige Kindergeld gemäß § 1612b BGB abgezogen wurde.
Nach der amtlichen 45%/50%-Differenzmethode der Düsseldorfer Tabelle: Bei einem erwerbstätigen Pflichtigen erhält der Berechtigte 45% der Einkommensdifferenz (bzw. 45% des Erwerbseinkommens, falls der Berechtigte kein eigenes Einkommen hat), begrenzt durch den Selbstbehalt des Pflichtigen (1.600€ erwerbstätig / 1.475€ nicht erwerbstätig).
Die Düsseldorfer Tabelle deckt Einkommen bis 11.200€ ab. Darüber hinaus gibt es keine tabellarischen Werte — der Unterhalt wird individuell nach den konkreten Lebensverhältnissen bemessen. Hier ist eine anwaltliche Beratung erforderlich.
Ja. Unser Kindesunterhalt-Rechner zeigt sowohl den Tabellenbetrag (Bedarf) als auch den Zahlbetrag nach Kindergeldanrechnung (259€/Monat je Kind in 2026, hälftig bei minderjährigen und voll bei volljährigen Kindern).
Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 (OLG Düsseldorf PDF), Werte wörtlich übernommen, nicht nachgerechnet.
Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte (§ RDG). Für verbindliche Auskünfte: Fachanwalt für Familienrecht oder Jugendamt.
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